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Işık Anwalt & Rechtsberatung

Wir bieten professionelle Lösungen für die Beilegung Ihrer Rechtsstreitigkeiten. Wir sind erfahren in der Einleitung und Durchführung von streitigen und außerstreitigen Gerichtsverfahren, der Anwendung einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen und der Einleitung und Durchführung von Vollstreckungsverfahren, um Ihnen den bestmöglichen Rechtsschutz für Ihre Streitigkeiten zu bieten, insbesondere im Bereich des Privatrechts.

Die Gründerin
Mrs. B. Ayça Işık

Rechtsanwältin B. Ayça IŞIK hat 2020 ihr Studium an der juristischen Fakultät der Akdeniz Universität abgeschlossen und ihr Anwaltspraktikum erfolgreich durchgeführt, indem sie zwischen 2020 und 2021 die Möglichkeit hatte, in den Bereichen Strafrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Familien- und Erbrecht zu tätig zu sein. Zwischen 2022-2025 hat sie als Rechtsberater im Rahmen des Projekts zur Erweiterung und Verbesserung des Flughafens Antalya gearbeitet, das in Partnerschaft mit TAV Tepe Akfen AG und Sera AG durchgeführt wurde. Dabei war sie im Bereich des Arbeits-, Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrechts tätig und ist seit 2025 als Gründungsanwältin der Kanzlei of Işık Law & Consulting Office neben diesen Bereichen auch in den Bereichen Ausländerrecht, Erbrecht und Strafrecht tätig.

ARBEITSBEREICHE

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Erbrecht

Übertragung des Nachlasses einer Person (Gesamtvermögen) auf gesetzliche oder benannte Erben nach dem Tod einer Person regelt und sowohl im Rahmen des Privatrechts als auch des Zivilrechts bewertet wird. Erbschaftsgeschäfte in Bezug auf bewegliches und unbewegliches Vermögen, das von türkischen Staatsbürgern und insbesondere ausländischen Staatsangehörigen in der Türkei erworben wurde, sowie Geschäfte im Zusammenhang mit der Übertragung dieses Vermögens erfordern die sorgfältige Anwendung sowohl nationaler als auch internationaler Rechtsregeln. In diesem Zusammenhang beraten wir die Erben bei der Vererbung von Immobilien von Ausländern in der Türkei, bei der Erlangung des Erbscheins, bei Notar- und Grundbuchverfahren und steuerlichen Verpflichtungen, bei der Vorbereitung und Eröffnung von Testamenten, bei der Aufteilung der Erbschaft und bei der Auflösung von Partnerschaften sowie bei Streitigkeiten zwischen Erben.

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